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- Akzeptieren Sie diese nicht und klagen gerichtlich gemeinsam mit uns gegen diese erneute Erhöhung // Gutachten gibt Pächtern recht: Erbbauzinserhöhungen unbillig! // Bundesweit immer mehr neue Gründungen von Interessengemeinschaften Erbbauberechtigter //
§ 9a ErbbauRG - Gutachter und Experten bestätigen Unbilligkeit der Erbbauzinserhöhungen
Am 18.04.2009 wurde die Interessengemeinschaft (IG) von Erbbauberechtigten in der Stadt Wolfsburg und Umgebung gegründet.
Warum sich die Interessengemeinschaft gegründet hat und welche Ziele wir verfolgen, erfahren Sie im Bereich "Allgemeines".
Als Sprecher unserer Interessengemeinschaft fungieren Oliver Neuber und Rainer Smektala.
Stiftung Warentest über das Erbbaurecht: Der wichtigste Punkt aber ist, wie sich der Erbbauzins im Laufe der Zeit entwickelt. "Im Gegensatz zu vorher fest vereinbarten Zinsen bei einer Kreditaufnahme steigen die Erbbauzinsen regelmäßig", sagt Jörg Sahr, Finanzierungsexperte bei der Stiftung Warentest. Eine Zinsanpassung beim Erbbaurecht erfolgt häufig alle drei, manchmal auch alle zehn Jahre. Sie ist in der Regel an die Lebenshaltungskosten oder Bruttolöhne gekoppelt. Als wesentlichen Nachteil sieht Experte Sahr: "Schon bei einer durchschnittlichen Erhöhung um zwei Prozent pro Jahr zahlt der Hausbesitzer nach 30 Jahren nahezu doppelt so hohe Zinsen, während der Eigentümer in der Regel seine Schulden los ist und keine Belastung mehr hat." Quelle: http://www.welt.de/welt_print/wirtschaft/article7324978/Erbbau-wird-bei-Inflation-teuer.html |
Ehemals Falsche Erbpacht-Berechnung der Klosterkammer Hannover. Eine aktuelle Berechnung mit realen Zahlen und Fakten finden Sie hier.
Klosterkammer-Anfangszins: 5% ---> besser Finger weg!
Kapitalmarkt-Zins: 0,8 - 2,51%
Der Pächter hat das Haus in der Regel auch nach 30 Jahren bezahlt, allerdings sind die jährlichen Erbbauzinsen weiterhin fällig, und das bis zum Ablauf des Erbbauvertrags nach in der Regel 99 Jahren. Gesamtsumme für die Erbpacht dann für ein ca. 500qm großes Grundstück ca. 400.000 Euro, ohne dass Ihnen das Grundstück gehört. Nach Ablauf des Vertrages werden Sie vom Erbbaurechtsgeber mit lediglich 2/3 des Verkehrswertes entschädigt.
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Letzte Aktualisierung: 22.07.2023 13:19:12