Weshalb hat sich die Interessengemeinschaft von Erbbauberechtigten in der Stadt Wolfsburg und Umgebung gegründet?

Das Erbbaurecht ist mit der Erbbaurechts-Verordnung 1919 (seit 2007: Gesetz über das Erbbaurecht – ErbbauRG) als Instrument der Sozialpolitik für finanziell schwächere Bürger eingeführt worden. Das bedeutet, dass man auch finanziell schwächeren Bürgern oder aber auch Familien den Kauf eines Eigenheimes ermöglichen wollte.

Aufgrund der jetzigen Vertragsgestaltung- und Anwendung der Erbbaurechtsverträge mit der Klosterkammer Hannover, dem Landeskirchenamt Wolfenbüttel und anderer Erbbaurechtsgeber, sind wir der festen Überzeugung, dass dieser Sinn und Zweck des Erbbaurechts völlig ausgehebelt ist und nicht mehr zur Anwendung kommt. Mit zunehmender Vertragsdauer entsteht eine immer deutlichere Schieflage, die sich immer mehr zu Gunsten der Erbbaurechtsgeber und immer mehr zu Lasten der Erbbaurechtsnehmer auswirkt. Deshalb muss ein gerechterer Interessenausgleich gefunden werden. Deshalb haben wir, die Interessengemeinschaft von Erbbauberechtigten in der Stadt Wolfsburg und Umgebung, uns gegründet. In den Städten Northeim, Einbeck, Göttingen, Gifhorn, Königslutter, Neustadt/Mariensee, Wennigsen und Bad Iburg gibt es ebenfalls Interessengemeinschaften von Erbbauberechtigten. Weitere Interessengemeinschaften in Hildesheim und Braunschweig befinden sich im Aufbau.Die Interessengemeinschaft aus Northeim hat  Petitionen verfasst und eingereicht, diese liegen dem niedersächsischen Landtag und dem Bundestag bereits vor.
Der "Verband Wohneigentum" , die Städte Wolfsburg, Northeim und weitere Interessengemeinschaften haben sich diesen Petitionen ebenfalls mit angeschlossen und Resolutionen sowie unterstützende Eingaben eingereicht.