Mit der Eingabe (Petition) sollen folgende Ziele für bestehende und neue Erbbaurechtsverträge erreicht werden:

  • Festlegung einer Bemessungsgrundlage für eine Zinsanpassung.
    (Deckelung als Minimalauswahl aus: Grundstückswertentwicklung, Renten-
    entwicklung und Reallohnentwicklung).

     
  • Informationspflicht eines Erbbaurechtgebers gegenüber dem angehenden Erbbaurechtsnehmer über voraussichtliche Zinsentwicklungen und vorhandene oder fehlende Erwerbsmöglichkeiten.
     
  • Berücksichtigung der seit Pachtbeginn geflossenen Zinsbeträge im Kauffall.
     
  • Vereinbarung angemessener Erbbauzinsen bei Erneuerung des Erbbaurechtes.
     
  • Bei Immobilienwechsel zu gunsten des Erbbaurechtgebers (Auslaufen des Erbbaurechtes bzw. Heimfall): Entschädigung in Höhe des vollen Gebäudeverkehrs-
    wertes.